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ULD will gegen Facebook-Fanseiten vorgehen

12.09.11 | Datenschutz | Facebook | Soziale Netze

Heute haben wir eine wichtige Mitteilung für alle von Ihnen, die Facebook geschäftlich nutzen oder sogar eine eigene Fanpage betreiben.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, kurz ULD, fordert die schleswig-holsteinischen Unternehmen dazu auf den Facebook “Gefällt-mir“-Button von deren Internetseiten zu entfernen sowie die sog. Fanpages auf Facebook abzuschalten, da diese gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoßen.

Das ULD erwartet von allen Webseitenbetreibern in Schleswig-Holstein, dass sie umgehend die Datenweitergabe an Facebook einstellen und alle entsprechenden Dienste deaktivieren.
Das ULD setzt dabei eine Frist bis Ende September 2011 und droht mit Untersagungsverfügungen und Bußgeldverfahren mit Bußgeldandrohungen bis zu 50.000 Euro.

Es gibt jetzt zwei Szenarien: Facebook bewegt sich und wird die Fanpages sowie die Gefällt-mir-Buttons rechtskonform gestalten oder Facebook bewegt sich nicht und man muss Facebook-Buttons oder -Plugins von seiner eigenen Webseite löschen und die Fanpage wieder deaktivieren.

Nach Auffassung der Rechtsanwältin Nina Diercks in ihrem Blog, ist an der rechtlichen Beurteilung des ULD kaum zu rütteln. Sollte Facebook nicht einlenken werden die anderen Landesbehörden auf die Linie von Schleswig-Holstein konsequent einlenken und Facebook somit uninteressant für deutsche Unternehmen werden.

Wir selbst werden, den “Gefällt-mir“-Button noch heute von unserer Internetseite entfernen und genau in den Medien verfolgen was innerhalb der nächsten Wochen bei Facebook geschieht. Sollte Facebook nicht einlenken und das ULD keine „Entwarnung“ geben, werden wir - wohl oder übel - unser Fanpage bei Facebook am 30. September deaktivieren.

Sollten Sie Fragen dazu haben können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.

 

Quellen:
Pressemitteilung des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Artikel der ComputerBild
Einschätzung und Beurteilung der Rechtsanwältin Nina Diercks
Einschätzung und Beurteilung der Rechtsanwalts Udo Vetter